Im Erbrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und Kompetenz. Wir beraten Sie in allen Fragen, auch und gerade unter steuerlichen Aspekten. Aufgrund unserer breit gestreuten Kompetenzen sind wir ohne weiteres in der Lage, einen Nachlass zu verwalten und/oder diesen auseinander zusetzen. Selbstverständlich vertreten wir sie auch in Streitigkeiten mit anderen Erben, gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern oder umgekehrt.
Wir beraten Sie vertrauensvoll in allen erbrechtlichen Fragen.
Erbrecht - kurz und verständlich
Gemeinschaftliches / Berliner Testament
Übergang von Pflichtteilsansprüchen auf Sozialleistungsträger
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